Neben den SDGs können sich Banken und Finanzdienstleister insbesondere an einem zweiten wichtigen Konzept orientieren: Dem EU-Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Auf Basis der Agenda 2030 formulierte die EU-Kommission im Jahr 2018 den besagten Aktionsplan, dessen Ziel kein geringeres als die Reformierung des europäischen Finanzsystems zu Gunsten der nachhaltigen Entwicklung ist. Der Hintergrundgedanke dabei ist, dass Banken und Finanzdienstleistern aufgrund der Lenkungswirkung von Kapital eine Schlüsselrolle in der nachhaltigen Entwicklung zukommt oder anders ausgedrückt: Ohne entsprechendes Investitionskapital kann eine nachhaltige Entwicklung nicht möglich werden.
Folgende Maßnahmen beinhaltet der EU-Aktionsplan:
1. Ein Finanzwesen für eine nachhaltigere Welt
Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
3. Einbettung der Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
Nachhaltigkeit bei Marktanalysen und Ratings
Nachhaltigkeitspflichten institutioneller Anleger und Vermögensverwalter
Aufsichtsvorschriften für Banken und Versicherungsgesellschaften
2. Neuausrichtung der Kapitalflüsse hin zu einer nachhaltigeren Wirtschaft
Einheitliches Klassifikationssystem für nachhaltige Tätigkeiten
Normen und Kennzeichen für nachhaltige Finanzprodukte
Förderung von Investitionen in nachhaltige Projekte
Nachhaltigkeitserwägungen in der Finanzberatung
Nachhaltigkeitsbenchmarks
4. Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
Offenlegung und Rechnungslegung
Unternehmensführung und unangemessenes kurzfristiges Denken auf den Kapitalmärkten