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    Nachhaltigkeitsberichterstattung

    Nachhaltigkeitsberichterstattung bezieht sich auf die Leistungen und Aktionen eines Akteurs (z.B. eines Unternehmens) in Bezug auf die nachhaltige Entwicklung, d.h. den Verbund von ökologischer, sozialer und ökonomischer Dimension.

    Dabei wird durch Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Wirkungen auf unterschiedlichen Ebenen abgezielt: Intern fungiert die Nachhaltigkeitsberichterstattung zum einen als Kontrollmechanismus des Status-Quo (Datenmanagement) und befähigt somit zum aktiven Nachhaltigkeitsmanagement. Weiterhin kann die Berichterstattung auch als Grundlage für interne Diskussionen genutzt werden. Extern dient es der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die eigenen Tätigkeiten und wirkt sich somit auf Märkte, Politik sowie die öffentliche Diskussion aus. In Summe leistet Nachhaltigkeitsberichterstattung einen positiven Beitrag in Bezug auf die Festlegung des Akteurs auf bestimmte Werte und Ziele, eine glaubwürdige Kommunikation seitens des Akteurs sowie die Wettbewerbsposition des Akteurs.

    Durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) von 2017 (s. auch § 289b ff. HGB), welche auf der EU-Richtlinie 2014/95/EU basiert, sind u.a. Kreditinstitute und Versicherungen mit mehr als 500 Mitarbeitern mittlerweile sogar zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet.

    Als Orientierung für die eigene Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen zum einen die Global Reporting Initiative (GRI), die sehr detaillierte Berichtsindikatoren entwickelt hat, sowie der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK), dessen Kriterien im Vergleich zur GRI eher komprimiert, aber dafür leichter zu bearbeiten erscheinen mögen, infrage.

    Das INAB schlägt vor die Nachhaltigkeitskriterien des DNK als Fundament mit zusätzlichen, branchenspezifischen Kriterien der GRI zu kombinieren, um einen individuell für Banken und Finanzdienstleister aussagekräftigen Nachhaltigkeitsbericht erstellen zu können (s. dazu die nachfolgende Grafik).

     

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